AGB
§ 1 Allgemeines-Geltungsbereich
1.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Lieferungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
2.) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich in Form eines Angebotes niedergelegt. Mündliche Zusatzvereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch LSR AG für LSR AG verbindlich.
3.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen und Verbrauchern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
4.) Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht.
§ 2 Preise / Zahlungsbedingungen
1.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
2.) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.) Zahlungen -auch für Teillieferungen- sind, soweit wir nichts anderes bestätigt haben, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto bzw. innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zu leisten, unter Übernahme aller Spesen durch den Käufer.
3.) Die Zahlung für Lieferungen – auch für Teillieferungen - inclusive aller Spesen erfolgt bei Neukunden durch Vorkasse bei 2% Skontogewährung
5.) Bei Stundung oder Zahlungsverzug –maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns- sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils in Deutschland gültigen Diskontsatz.
6.) Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
7.) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Lieferung und Lieferzeit
1.) Art und Umfang der Lieferung ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.) Die Gefahr des Untergangs oder Verschlechterung der gelieferten Ware geht bei ordnungsgemäßem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn „frachtfreie Lieferung“ vereinabrt war.
3.) Die Lieferzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich angemessen bei Behinderung durch unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse sowie bei Arbeitskampfmaßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn diese Ergebnisse bei Vorlieferanten von LSR AG oder während eines bereits vorliegenden Verzuges auftreten.
4.) Unsere Sendungen werden nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers und dessen Kosten gegen Brand, Wasserschaden, Diebstahl und Transportschäden versichert.
5.) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
6.) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung au den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1,5 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 Prozent des Lieferwertes.
9.) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
10.) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist LSR AG berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlagen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Liegen die Voraussetzungen des vorhergehenden Absatzes vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder eine zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 4 Gewährleistung
1.) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchung- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist LSR AG nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mängelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung trägt die LSR AG die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
3.) Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware vom Typenmuster sind als ordnungsgemäße Lieferung anzusehen.
4.) Schlagen höchstens zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist LSR AG nach eigener Wahl auch berechtigt, dem Käufer den auf dem Mangel beruhenden Minderwert zu vergüten. Im übrigen steht dem Käufer in diesem Fall das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt des Vertrages zu.
5.) LSR AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.) LSR AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch für den Fall einer Haftung nach Ziffer 2).
6.) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß Ziffer 6.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1.) LSR AG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten aus der Lieferung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die LSR AG berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
LSR AG ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Käufer gestattet der LSR AG schon jetzt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung, den Betrieb des Käufers zu betreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen.
2.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die LSR AG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die LSR AG Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist der LSR AG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den der LSR AG entstandenen Ausfall.
3.) Soweit von der LSR AG gelieferte, noch im Eigentum stehende Ware be- oder verarbeitet wird, wird die LSR AG Eigentümer der neuen Sachen. Ist die gelieferte Ware bereits vermischt oder verbunden, tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an die LSR AG ab.
Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen gegen Dritte an uns ab, die sich aus Verfügungen und Verträgen über die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände ergeben. Der Käufer ist berechtigt, uns zustehende Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges solange einzuziehen, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Soweit in unserem Eigentum stehende Ware untergeht oder beschädigt wird, werden die Ersatzansprüche, auch gegenüber einer Versicherung schon jetzt an uns abgetreten. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände oder die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Uns zustehende Forderungen dürfen nicht abgetreten werden.
§ 6 Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die vorstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang bei der LSR AG ausdrücklich widersprochen wird. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten die vorstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.
§ 7 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist der Sitz der LSR AG vereinbart.
